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Reform der geförderten privaten Altersvorsorge: Selbst genutztes Wohneigentum ist fester Bestandteil

  • Neubau

Der lange geforderte Referentenentwurf zur privaten Altersvorsorge liegt vor. Die Bausparkassenverbände begrüßen, dass die geplanten Reformen auch der Eigenheimrente zugutekommen.

Der am 05.12.2025 veröffentlichte Entwurf für ein Gesetz zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge enthält viele lange geforderte Vereinfachungen, zum Beispiel eine beitragsproportionale Zulagenförderung, die insbesondere Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Haushalten mit Kindern zugutekommt. Dies gilt auch für die Eigenheimrente und erleichtert so die Altersvorsorge mit Wohneigentum. Die selbst genutzte Immobilie bleibt eine wichtige Säule der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge.

„Als führende Anbieter der Eigenheimrente begrüßen die Bausparkassen, dass der Gesetzentwurf selbstgenutztes Wohneigentum als gleichwertige Form der privaten Altersvorsorge behandelt", ordnet Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Privaten Bausparkassen, den heute vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Referentenentwurf ein.

Das Wohnen in den eigenen vier Wänden ist unbestritten eine der sinnvollsten Formen der privaten Altersvorsorge. „Die Vorteile des selbstgenutzten Wohneigentums in der Altersvorsorge sind x-fach durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt“, unterstreicht Axel Guthmann, Verbandsdirektor der Landesbausparkassen. „Die erwiesenermaßen geringeren Wohnkosten sind im Alter bares Geld wert.“ Hinzu komme das um ein Vielfaches höhere Vermögen von Wohneigentümern im Vergleich zu Mietern. „Und das alles ist nicht vom Himmel gefallen: Die Entscheidung für ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung bietet die Gewähr, dass die Menschen auch tatsächlich sparen und Altersvermögen vor allem in Form von Tilgungsleistungen aufbauen.“

„Und allen jenen, die nur in Rendite-Kategorien denken, sei gesagt: Immobilien schneiden hier genauso gut ab wie Anlagen am Kapitalmarkt. Sie haben aber einen entscheidenden Vorteil: Die Annehmlichkeiten des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung lassen sich schon lange vor dem Ruhestand genießen“, führen König und Guthmann aus.

Beide Vertreter der Bausparkassenverbände sind sich einig: „Es ist gut, dass die Politik mit der vorgelegten Reform – anders als es in der öffentlichen Diskussion oft scheint–, eben nicht einseitig auf den Kapitalmarkt setzt, sondern die selbstgenutzte Wohnimmobilie als wesentliche und beliebte Form der privaten Alterssicherung anerkennt.“


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