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Baukindergeld: Förderung endet zum Jahresende

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Auf Basis der aktuellen Nachfrage wird das Baukindergeld nur noch bis spätestens zum Jahresende 2022 beantragbar sein. 

Quelle: Colourbox / stockwerk-fotodesign

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau empfiehlt daher eine zeitnahe Antragstellung, nachdem Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen sind und alle weiteren Fördervoraussetzungen erfüllen – nur dann kann die KfW Ihren Antrag positiv entscheiden. Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung ist möglich, solange Fördermittel verfügbar sind.

Für das Jahr 2023 stehen keine Fördermittel mehr zur Verfügung.

Gut zu wissen: Sobald Sie Ihren Antrag bei der KfW gestellt haben, ist das Baukindergeld bis zur finalen Entscheidung für Sie reserviert.

Bitte beachten Sie die Fristen:

  • Ihre Unterschrift unter dem notariellen Kaufvertrag, die Erteilung der Baugenehmigung oder der frühestmögliche Baubeginn müssen zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 liegen.
  • Ihren Antrag auf Baukindergeld stellen Sie, nachdem Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen

sind. Hierfür haben Sie maximal sechs Monate Zeit. 


Weitere Informationen finden Sie auf www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/



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