News
Bundesregierung beschließt Gesetzesnovelle zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
Das Bundeskabinett hat die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets beschlossen.
Das Gesetz soll die verpflichtenden Vorgaben des Binnenmarktpakets im nationalen Energiewirtschaftsrecht verankern. Darüber hinaus schafft es die rechtlichen Rahmenbedingungen für die geordnete Weiterentwicklung des Gasmarktes sowie für den künftigen Wasserstoffmarkt. Wichtige Inhalte des Gesetzentwurfs sind Regelungen zur Zukunft der Gasnetze sowie Vorgaben zum Marktdesign und zur Regulierung von Wasserstoff- und Gasinfrastrukturen. Dabei ist zentrale Leitlinie, den die Letztverbraucher zu schützen sowie die Bezahlbarkeit und Sicherheit der Energieversorgung jederzeit zu gewährleisten.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf setzt die EU-rechtlichen Vorgaben 1:1 um. Er enthält zahlreiche, „technische“ Vorgaben zum Marktdesign und zur Regulierung von Gas- und Wasserstoff-Infrastrukturen, die essenziell vor allem für den künftigen Wasserstoff-Hochlauf sind. Dazu gehören unter anderem Regelungen zur Zertifizierung und Entflechtung von Wasserstoff- und Gasnetzbetreibern, zur Kennzeichnung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase und Wasserstoff durch Lieferanten gegenüber den Letztverbrauchern.
Entsprechend der Richtlinien-Vorgaben enthält der Gesetzentwurf auch Regelungen für die zukünftigen Verteilernetzentwicklungspläne. Dieses neue, langfristig angelegte Planungsinstrument ermöglicht den Betreibern der Gasverteilernetze eine nachfragebasierte, technologieoffene Planung und (Weiter-)Nutzung der Gasnetze.
Die zukünftigen planerischen Entscheidungen zu den Verteilernetzen sollen regional oder lokal erfolgen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort, insbesondere der kommunalen Wärmeplanung. Die Verteilernetzentwicklungspläne sind umfassend mit allen Betroffenen zu konsultieren und bedürfen der Prüfung und Bestätigung durch die zuständigen Landesbehörden oder die Bundesnetzagentur.
Der Gesetzesentwurf sieht keine Pflicht zur Stilllegung oder zum Rückbau von Gasnetzen vor. Er regelt ein geordnetes Verfahren für die Netzplanung auf regionaler und lokaler Ebene, das langfristig Planungs- und Rechtssicherheit für die kommunalen Akteure und für die Verbraucher schafft.
Sollte die Gasnachfrage in den Kommunen oder Regionen in Zukunft stark sinken (z.B. in Wohngebieten, die mit Nah- oder Fernwärme erschlossen werden), können Gasleitungen perspektivisch umgenutzt (beispielsweise für Wasserstoff oder andere Nutzungen) oder – soweit nicht sie anders nutzbar sind – auch stillgelegt werden. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Energieversorgung für die betroffenen Verbraucher durchgängig voraussehbar, transparent, planbar, sicher und bezahlbar bleibt.
Zum Schutz der betroffenen Verbraucher gelten strenge Voraussetzungen. Neben langjährigen Vorlaufzeiten (mindestens zehn Jahre) und umfassenden Informationspflichten ist vorgesehen, dass beabsichtigte Trennungen von Gasnetzanschlüssen unzulässig sind, wenn absehbar ist, dass im Zeitpunkt der beabsichtigten Trennung keine alternative Wärmeversorgung zur Verfügung stehen wird.
Der Gesetzesentwurf enthält überdies Regelungen, um einen Rückbau dauerhaft außer Betrieb genommener Gasleitungen zu vermeiden. Es besteht breiter Konsens, dass ein solcher Rückbau der Netze nicht zielführend ist, unter anderem aufgrund der damit verbundenen enormen volkswirtschaftlichen Kosten sowie einer möglichen anderweitigen Nutzung der betroffenen Leitungen. Gleichzeitig werden die verfassungsmäßigen Rechte der betroffenen Grundstückseigentümer zu wahren.
Der Gesetzentwurf enthält schließlich Regelungen für Biomethanerzeugungsanlagen, insbesondere einen zeitlichen Netzanschlussvorrang. Zudem sind darin Regelungen für einen erweiterten Vertrauensschutz für bestehende Biomethanerzeugungsanlagen enthalten. Bei einer geplanten Trennung eines Netzanschlusses (z.B. im Falle einer Umnutzung für Wasserstoff oder Stilllegung einer Gasleitung) soll für Biomethan-Bestandsanlagen eine verlängerte Frist von 20 Jahren ab Inbetriebnahme gelten.
Gleichzeitig wird vom BMWE im Rahmen eines Stakeholderprozesses geprüft, wie eine Nachfolgeregelung der geltenden Netzanschlussprivilegierungen für Biomethanerzeugungsanlagen nach Außerkrafttreten der Gasnetzzugangsverordnung ausgestaltet werden kann.
Den Gesetzesentwurf finden Sie hier: BMWE | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (PDF, 2 MB)
Bauzentrum Widmann, die erste Adresse für Baustoffe
Ob Profi oder Privatkunde - bei uns wird jeder fündig. Unser Sortiment an Baustoffen ist riesig und deckt nahezu alle Bereiche ab: Von Hoch- und Tiefbau, über Dach, Fassade, Putz, Farbe und Trockenbau bis hin zu Bauelementen, Fliesen, Vinyl, Laminat und Parkett.
Dabei setzen wir als Familienunternehmen das seit 1560 besteht nicht nur auf traditionelle Baustoffe, sondern auch auf Innovation, jüngstes Projekt ist die "Ausstellung Digital".
Bei uns muss sich keiner durch die Gänge kämpfen und ist hilflos einer unüberschaubaren Angebotsmasse ausgeliefert. Wir helfen Ihnen beim Kauf ganz individuell, mit viel Einfühlungsvermögen und fundiertem Fachwissen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Ihr Bauzentrum Widmann in Schwäbisch Gmünd
Flexibel und individuell: Wie Sie mit Zaunsystemen Ihren ganz persönlichen Sichtschutz gestalten können.
Ob wild romantisch, minimalistisch und akkurat oder ganz anders: Jeder Garten ist individuell. Damit Sie sich ganz ungestört in Ihrem Garten ausleben können, braucht es auch einen eigenen, individuellen Sichtschutz. Denn: Zaun und Garten sollten zusammen ein harmonisches Bild ergeben. Mit Zaunsystemen ist das kein Problem!
Grandiose Gabionen: So geht der Gartentrend heute!
Gabionen lösen in manchen Menschen einen regelrechten Widerwillen aus – zu massig, zu leblos, zu kalt. Das trifft aber nur für schlecht gemachte Gabionen zu. Denn bei der Planung und Umsetzung ist ästhetisches Feingefühl gefragt. Wie der Gartentrend Gabione heute funktioniert (und wie nicht), Verraten wir Ihnen in unserem Plädoyer für die Gabione.








