
Samstag 16.04. geschlossen!
Wir schenken unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Ostern eine kleine Kreativpause.
Wir wünschen unseren Kundinnen und Kunden frohe Ostern.
Wir sind am 19. April 2022 wieder wie gewohnt ab 7:00 Uhr für Sie da!
Aktuelle Information bzgl. Covid-19
- Wir freuen uns ab sofort auch wieder für Privatkunden öffnen zu dürfen. Für Beratungen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung !
- Sie erreichen uns unter 07171-92713-0 oder per Mail an Info@bauzentrum-widmann.de nach
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund!
Bauzentrum Widmann, die erste Adresse für Baustoffe
Ob Profi oder Privatkunde - bei uns wird jeder fündig. Unser Sortiment an Baustoffen ist riesig und deckt nahezu alle Bereiche ab: Von Hoch- und Tiefbau, über Dach, Fassade, Putz, Farbe und Trockenbau bis hin zu Bauelementen, Fliesen, Vinyl, Laminat und Parkett.
Dabei setzen wir als Familienunternehmen das seit 1560 besteht nicht nur auf traditionelle Baustoffe, sondern auch auf Innovation, jüngstes Projekt ist die "Ausstellung Digital".
Bei uns muss sich keiner durch die Gänge kämpfen und ist hilflos einer unüberschaubaren Angebotsmasse ausgeliefert. Wir helfen Ihnen beim Kauf ganz individuell, mit viel Einfühlungsvermögen und fundiertem Fachwissen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Ihr Bauzentrum Widmann in Schwäbisch Gmünd
Die 5 schönsten Terrassenplatten-Trends
Sie ist Wohlfühloase, Outdoor-Wohnzimmer und ein eigenes Designelement: die Terrasse. Längst kein Mittel mehr zum Zweck, sondern essenzieller Blickfang im Großen und Ganzen der heimischen Gestaltung. Gerade im Sommer ist sie der Treffpunkt im Garten, an dem laue Sommerabende genossen und große Grillfeste gefeiert werden.
Flexibel und individuell: Wie Sie mit Zaunsystemen Ihren ganz persönlichen Sichtschutz gestalten können.
Ob wild romantisch, minimalistisch und akkurat oder ganz anders: Jeder Garten ist individuell. Damit Sie sich ganz ungestört in Ihrem Garten ausleben können, braucht es auch einen eigenen, individuellen Sichtschutz. Denn: Zaun und Garten sollten zusammen ein harmonisches Bild ergeben. Mit Zaunsystemen ist das kein Problem!
Grandiose Gabionen: So geht der Gartentrend heute!
Mauerkäfige. Seelenlose Steinkörbe. Trostlosigkeit hinter Gittern. Gabionen lösen in manchen Menschen einen regelrechten Widerwillen aus. Zu massig, zu leblos, zu kalt. Da stimmen wir zu – aber eben nur, weil diese Gabionen schlecht gemacht sind. Denn bei der Planung und Umsetzung ist ästhetisches Feingefühl gefragt. Wie der Gartentrend Gabione also heute funktioniert (und wie nicht), Verraten wir Ihnen in unserem Plädoyer für die Gabione.
News
BGH - Entscheidung: Dämmung darf auf Nachbargrundstück reichen
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- Um Grundstücke optimal auszunutzen war und ist es üblich, direkt an der Grundstücksgrenze zu bauen. Bei Bestandsbauten älteren Datums war eine nachträgliche Dämmung der grenzständigen Mauern bisher häufig umstritten – ragt die Dämmung doch über die Grenze hinaus in das Nachbargrundstück hinein.

Dies berührt das Grundeigentumsrecht des Nachbarn, auf dessen Grundstück sich die Dämmung dann ganz oder in Teilen befindet.
Der Bundesgerichtshof hat am 12. November (AZ V ZR 115/20) entschieden, dass die Bundesländer eine gesetzliche Duldungspflicht für die nachträgliche Dämmung anordnen dürfen. Dieses Urteil des BGH stärkt sanierungswillige Bauherren, die ihre Bestandsimmobilien trotz ungünstiger Randbedingungen energetisch modernisieren wollen.
Viele Bundesländer haben aus Klimaschutzgründen gesetzliche Regelungen erlassen, nach denen ein Überbau zu solchen Zwecken zu dulden ist – allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.
Nur wenn keine Innendämmung zu vertretbarem Aufwand möglich ist, keine Passivhausdämmstärke von 36 cm angebracht werden soll, der beanspruchte Teil des Nachbargrundstücks unwesentlich ist, dessen Nutzung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt ist, zudem oft nach Zahlung eines finanziellen Ausgleichs oder einer Geldrente, dann soll die Energieeinsparung Vorrang vor dem Eigentumsrecht des Nachbarn haben.
Der Verband Privater Bauherren rät Bauherren daher, die jeweiligen landesrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Nachhaltige Effekte erzielt, so die Erfahrung der VPB-Experten, nur eine bauphysikalisch einwandfrei geplante und ausgeführte Dämmung.
Solange nicht das Bundesverfassungsgericht einmal anders entscheiden sollte, können Bauherren weiter auf ihre Rechte aus diesen landesrechtlichen Vorschriften pochen. Grenzständige Bestandsbauten bleiben damit weiter sanierungsfähig.